Artikel getaggt mit ‘Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger’
Therapeutische Medikamentation, Generika und die identen Wirkstoffe.
Ende März gab es eine Veranstaltung zum Thema ” Generika -Wissenschaft oder Werbung” auf Einladung der AGES PharmMed und des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. Die Einladung startete mit den Worten ” Generika sind Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff, der gleichen Wirkstoffstärke und einer praktisch gleichen Darreichungsform wie ein bereits zugelassenes Arzneimittel….” und in der Veranstaltung wurde im Grunde nur auf das farblich und verpackungsmäßig wechselnde Medikament hingewiesen, daß in der Praxis öfters zu Compliance-Problemen führt. Sonst ist alles in Ordnung und der Generikaanteil an denVerschreibungen kann ruhig höher sein. Soviel aus der Sichtweise der Veranstalter.
Wie schon öfters in einem Artikel erwähnt, sind die Wirkstoffe in einem Generikum natürlich die identen, nur die Hilfsstoffe sind andere und können Nebenwirkungen verursachen. Dadurch wird die therapeutische Medikamentation gestört, kann verlängert werden oder führt zum Abbruch, so daß der Patient auf alle Fälle direkt zu Schaden kommt. Indirekt der Steuerzahler, da ein längerer Krankenstand volkswirtschaftliche Kosten verursacht.
Davon war bei der Veranstaltung nichts zu hören, schade.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die einzelnen Gebietskrankenkassen schmücken sich mit fremden Federn!
Ein Sparbereich kommt in den Publikumsmedien überhaupt nicht vor, ab und zu in kleinen Fachmedien. Durch den Ablauf von Patenten – dann stehen die Medikamentenformeln allen Produzenten von Generika (Nachbauprodukten) zur Verfügung und können aufgrund der entfallenen Entwicklungs- und Forschungskosten nun wesentlich billiger auf den Markt gebracht werden - ersparen sich die Krankenkassen in Österreich bis 2013 rund € 900 Mio. Dazu kommen noch freiwillige Solidarzahlungen der Pharmaindustrie gemeinsam mit dem pharmazeutischen Großhandel und den Apothekern, so daß z.B: 2010 rund € 220 Mio zusätzlich an Medikamentenkosten reduziert werden konnte.
Läßt man diese Zahlen Revue passieren taucht schon die Frage auf, was leisten eigentlich die Krankenkassen zur Kostensenkung? Jubelmeldungen über ein dickes Plus ergeben sich vorrangig durch Bilanztrickserei und Rückzahlungsmodalitäten von Gemeinde und Bund, die Prognosen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger über +/- differierten 2010 um runde € 600 mio. Weit und breit ist nichts von einer Strukturreform zu bemerken, so finde ich es eigenartig über Einsparungen zu jubeln, die andere tragen!
PS: Alleine in den USA laufen 2011 Patente auf Medikamente im Wert von rund 26 Milliarden US-Dollar ab!
Spitalsreform – der österreichische Weg
Vor 3 Tagen noch Verunsicherung, jetzt nach letzter APA Meldung herrscht zwischen Gesundheitsministerium und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger wieder Einigkeit in Bezug des weiterenVorgehens für eine Spitalsreform. In Gremien wird mitgearbeitet, eine nationale Gesundheitskonferenz abgehalten und auch die Länder sind zumindest auf Beamtenebene mit an Bord. Frage, was wird nun die Ärztekammer tun und sind dies effiziente Gespräche, oder nur taktische Beruhigungen?
Ärztekammer versus Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
Als Außenstehender des Systems und als Patient fühle ich mich etwas unwohl über die atmosphärischen Störungen zwischen Ärztekammer, Hauptverband der Sozialversicherungsträger und des Ministeriums. Grund dieser Irritationen ist die Ankündigung des Ärztekammerpräsidenten, direkt mit dem Ministerium zu sprechen und somit den Hauptverband auszuschalten, da dieser einige Vereinbarungen nicht eingehalten hat und Ankündigungen ohne Absprache mit der Kammer tätigte. Ohne nun in Details einzugehen, mir als Patient ist es herzlich egal, wer, wo, was, wann sagt und tut, die ärztliche Versorgung muß klappen und als Steuerzahler ist mir wichtig, daß das Geld effizient eingesetzt wird. Kann es sein, daß hier vorrangig die persönliche Chemie zwischen dem Ärztekammerpräsidenten und dem Hauptverbandschef nicht stimmt?
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Krankenfürsorgeanstalten und was dahinter steckt.
Es wird in den Medien einiges darüber berichtet, aber nie erklärt, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt. Anbei ein paar Infos:
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist der Dachverband aller gesetzlichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsträger. Derzeit sind im Hauptverband 22 Sozialversicherungsträger zusammengefasst, von denen einige Versicherungsträger mehrere Zweige durchführen:
Krankenversicherung: 9 Gebietskrankenkassen, 6 Betriebskrankenkassen, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Pensionsversicherung: Pensionsversicherungsanstalt, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats
Unfallversicherung: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Zu den Aufgaben des Hauptverbandes für die einzelnen Versicherungsträger gehören
- das Führen einer gemeinsamen EDV-Anlage (seit 1972) und einer Verwaltung jener Datenbestände, die für die Sozialversicherungsträger gemeinsam wichtig sind (zentrale Partnerverwaltung ZPV)
- Führung eines elektronischen Verwaltungssystems, dessen Bestandteil die e-card ist
- Weiterleitung von Melde- und Abrechnungsdaten („Datendrehscheibe Hauptverband“) für Sozialversicherungsträger, Krankenanstalten, Vertragspartner, Dienstgeber, Arbeitsmarktservice; Vergabe von Sozialversicherungsnummern; Auskünfte an Gerichte und Behörden aufgrund gesetzlicher Vorgaben
- der Abschluss der Gesamtverträge für die Sozialversicherungsträger mit den jeweiligen Standesvertretungen über ärztliche Behandlung, Mutter-Kind-Pass-Leistungen, Arbeitsmedizin, Vorsorgeuntersuchungen, Heilmittelversorgung, Psychotherapie usw.
- das Aufstellen von Richtlinien für die einheitliche Durchführung der Gesetze durch die Sozialversicherungsträger, Formularwesen
- Controlling, Kennzahlenvergleiche
- Gesetzesbegutachtungen
- Vertretung der Sozialversicherungsträger in grundsätzlichen Angelegenheiten und als zwischenstaatliche Verbindungsstelle gegenüber dem Ausland
- Genehmigung von Bauvorhaben
- Ausbildung von Fachpersonal für die Sozialversicherungsträger an der Akademie der österreichischen Sozialversicherung, Vorbereitung auf die Dienstprüfung
- Verhandlung von Kollektivverträgen betreffend Angestellte und Arbeiter, Ärzte und Dentisten in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger. Rund 27.000 Menschen arbeiten in Österreich auf Grundlage von drei Dienstordnungen und des Pensionskassen-Kollektivvertrages.
Die Organisation des Hauptverbandes hat zwei Verwaltungskörper, die Trägerkonferenz und den Verbandsvorstand:
- die Trägerkonferenz hat rechtsetzende und kontrollierende Funktion. Ihm gehören Obmann/Obfrau und ein weiterer Stellvertreter jedes Sozialversicherungsträger an, sowie ein Vertreter der größten Betriebskrankenkasse und drei Vertreter der drei mitgliederstärksten Organisationen des Bundesseniorenbeirates. Zu Aufgaben der Trägerkonferenz zählen Gebarungskontrolle des Hauptverbandes (Jahresvoranschlag, Rechnungsabschlüsse, …), der Beschluss über rechtsetzende Akte (Richtlinien, Mustersatzung, Musterkrankenordnung, …) und die Zustimmung zu Gesamtverträgen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe können auch Ausschüsse eingesetzt werden.
- der Verbandsvorstand ist für die Geschäftsführung zuständig. Er besteht aus zwölf Mitgliedern – sechs Dienstnehmer-Vertreter und sechs Dienstgeber-Vertreter (Parität). Sie werden von der Trägerkonferenz auf Vorschlag der öffentlich-rechtlichen Interessenvertretungen, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs für eine Funktionsdauer von vier Jahren entsendet. Daneben müssen sie auch Mitglied der Sozialversicherungsträger sein. Der Verbandsvorstand vertritt den Hauptverband nach außen und besitzt die Generalkompetenz. Im Rahmen seiner operativen Aufgaben bereiter er auch die Beschlüsse der Trägerkonferenz vor. Seit Beginn der Funktionsperiode 2009–2012 ist Vorsitzender des Verbandsvorstandes (Verbandsvorsitzender) Hans-Jörg Schelling.
Die Bürogeschäfte führt das Verbandsmanagement, das aus einem/einer leitenden Angestellten (Generaldirektor) und seinen/ihren drei Stellvertretern/Stellvertreterinnen besteht, das auf vier Jahre bestellt wird (derzeitige Funktionsperiode von April 2009 bis Ende März 2013). Generaldirektor ist seit 2002 Josef Kandlhofer (bis Ende März 2005 als Sprecher der damaligen Geschäftsführung), seine Stellvertreter sind Josef Probst, Christoph Klein und Volker Schörghofer.
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Krankenfürsorgeanstalten (KFA) sind sogenannte dienstherrliche Einrichtungen im österreichischen Sozialversicherungssystem.
In Österreich ist für die Beamten des Bundes, der meisten Länder und Gemeinden die Versicherungsanstalt öffentliche Bediensteter ein einziger Sozialversicherungsträger für Kranken- und Unfallversicherung zuständig. Die versicherungsrechtliche Stellung von Beamten kann aber auch enger mit deren Dienstbehörden verknüpft sein, was dazu führt, dass neben der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter noch 17 Kranken- (und Unfall-)fürsorgeanstalten für Beamte auf Landes- und Gemeindeebene bestehen.
Die Krankenfürsorgeanstalten sind keine Sozialversicherungsträger, gehören auch nicht dem Hauptverband der österreichischne Sozialversicherungsträger an und unterliegen auch nicht der Aufsicht durch Aufsichtsbehörden.
Apothekerkammer, AMSG und das Ministerium
Alles zum Wohle des Patienten? Der Arzneimittelsicherheitsgurt (AMSG) wurde 2007 von der Apothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich, dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Firma PharmCare Network als Projekt in Salzburg gestartet. Das Ziel ist, für Patienten, die sich auf eigenen Wunsch in einer der teilnehmenden Apotheken zum Service „Arzneimittel-Sicherheitsgurt” anmelden, eine Medikationsdatenbank anzulegen. Bei jedem Kauf von Präparaten in einer am Projekt teilnehmenden Apotheke können die Präparate des Patienten durch die Freigabe mit Hilfe der e-card auf Wechselwirkungen, Doppelmedikation (zwei Arzneimittel mit identischem Inhaltsstoff) und Complianceprobleme überprüft werden.
Da die elektronische Gesundheitsakte (ELGA), obwohl angeblich zu 99% fertig, nicht in die Praxis umgesetzt wird, greift man nun im Ministerium auf AMSG zurück. Grund der Nichtumsetzung: Die Apotheker wollen keinesfalls auch jene Medikamente eintragen, die sie ohne Einbindung der Ärzte verkaufen. Dies trifft zumeist rezeptfreie Produkte. Obwohl eine Evaluierung des AMSG zeigte, daß gerade bei den rezeptfreien Medikamenten ein Wechselwirkungsproblem häufiger ausgelöst wurde. Macht nichts, wenn es ums Geschäft geht, muß der Patient in die zweite Reihe.
Und das “Beste” daran. Der AMSG wurde als Beitrag der Apotheker zur Gesundheitsreform vereinbart, genauso sowie der finanzielle Beitrag der Pharmaindutrie über € 140 Mio. Jetzt kommt es aber. Das Ministerium kaufte den Apotheken den AMSG um € 1,9 Mio ab. Abzüglich der Entwicklungskosten von € 640.000,–, bleibt ein nettes Sümmchen an Gewinn über. Darüber hinaus muß nun für eine österreichweite Umsetzung eine Adaption um € 1,2 Mio erfolgen. Somit wissen die Steuerzahler, wie sinnvoll mit ihrem Geld umgegangen wird.

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