Generika

Sind Arzneimittel, die denselben Wirkstoff wie ein Originalprodukt beinhalten und nach Ablauf des Patentschutzes auf den Markt gebracht werden können. Bezüglich der Hilfsstoffe und der Herstellung kann es kleine Unterschiede geben.

Ein Generikum soll dem Originalprodukt in dessen beanspruchten Indikationen  therapeutisch äquivalent sein, d. h., es muss ihm in Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen. Diese therapeutische Äquivalenz wird dann angenommen, wenn die Bioäquivalenz eines Generikums  innerhalb von 80% bis 125% der Bioverfügbarkeit des Originalpräparats liegt.

Die Anzahl der Probanden bei Bioäquivalenzstudien beträgt rund 12 Personen. (Im Gegensatz zu Originalprodukten, die in Studien an rund 3.000 Probanden durchgeführt werden).

Entscheidender Vorteil eines Generikums ist der günstige Preis. Aus diesem Grund forciert die Krankenkasse den Einsatz von Generika und schreibt den Ärzten tlw. konkret vor, welches Produkt sie den Patienten verabreichen dürfen.

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