Archiv für 06/05/2011
Müssen Krankenkassen Originalmedikamente bezahlen?
Was ist, wenn es mehrere Behandlungsmethoden gibt und die Kasse nur nach ökonomischen Aspekten zahlen will? Denn der Druck, der aktuell auf Ärzte ausgeübt wird, immer das günstigste Medikament zu verschreiben, läßt Zweifel aufkommen, ob seitens der Kassen zum Wohle des Patienten gehandelt wird.
Nach der Rechtsansicht des OHG (Obersten Gerichtshofs) besteht eine Verpflichtung, die von Ärzten verrichteten diagnostischen und therapeutischen Leistungen zu ersetzen. Selbst bei nicht anerkannten Behandlungsmethoden (Außenseitermethoden) gilt der Grundsatz, dass die Zweckmäßigkeit einer Behandlung nicht allein nach ökonomischen Gesichtspunkten beurteilt werden darf. Der OHG führte sogar aus, dass unter mehreren Verfahren dasjenige auszuwählen sei, dessen Einsatz einen Erfolg mit den geringsten nachteiligen Nebenwirkungen für den Patienten verspricht. Bedeutet, im Falle einer besseren Wirksamkeit von Originalmedikamenten besteht ein Kostenersatz seitens der Krankenkasse.

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